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Deutscher Kinderschutzbund Schorndorf/Waiblingen e.V.

 
 

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Arbeitsschwerpunkte des DKSB

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist die Grundlage für alle unsere Aktivitäten. Jedes Kind hat das Recht auf Entwicklung, Versorgung, Schutz und Mitwirkung. Für die Verwirklichung dieser Kinderrechte setzen wir uns ein, sie bilden unsere Handlungsleitlinie. In unserem kinderpolitischen Programm Aktion:Zukunft hat der DKSB sieben Bereiche beschrieben, in denen er Kinderrechte verletzt sieht und Vorschläge zur Problemlösung gemacht.

Kinder haben Rechte

Jedes Kind hat das Recht auf - Vieles. Dieses ist in dem Menschenrechtsabkommen für Kinder - der UN-Konvention über die Rechte des Kindes - festgelegt. Seit 1989 gibt es die Kinderrechtskonvention und nur zwei Länder der Welt haben bisher nicht unterschrieben, dass sie Kinderrechte durchsetzen wollen. In Deutschland gilt die Konvention seit 1992.

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Website des Bundesverbandes http://www.dksb.de

Letzte Aktualisierung am 27.04.2012, Impressum