Seit dem Jahr 2000 ist im Paragraph 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, dass „Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung“ haben und dass „körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig“ sind.
Um die gewaltfreie Erziehung als Erziehungsideal praktisch umzusetzen, erhielten von da an die Elternkurse „Starke Eltern – Starke Kinder®“ des Kinderschutzbundes eine neue Bedeutung. Bereits im Jahr 1985 hat Paula Honkanen-Schoberth, ehemalige Geschäftsführerin des DKSB-Bundesverbandes, den ersten Elternkurs Starke Eltern – Starke Kinder® im DKSB Aachen realisiert und geleitet. Auf Grund der neuen Rechtslage wurden in den Jahren 1999 bis 2002 die flächendeckenden Fortbildungsangebote des Kinderschutzbundes durch das Bundesfamilienministerium gefördert und die Kursangebote nach und nach bundesweit aufgebaut werden. Mittlerweile stehen weit über 100 Trainerinnen und Trainer für die Qualifizierung der weit über tausend Elternkursleiterinnen und Elternkursleiter zur Verfügung.
Und hier geht es zum Presseartikel: Fortbildungen für gute Eltern.
Erschienen am 22.01.2020 in der Waiblinger Kreiszeitung.