Weltkindertag
Weltkindertag 2025 | Gemeinsam gegen Cybergrooming
Kostenfreie Webinare klären Eltern über Gefahren auf und bieten Hilfestellung
Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e.V. hat zum Weltkindertag am 20.09.2025 zusammen mit drei weiteren Organisationen die Kampagne „Gemeinsam gegen Cybergrooming“ gestartet. Sie machen auf die Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz aufmerksam und bieten Eltern wertvolle Informationen sowie praktische Handlungs-empfehlungen.
Bereits Grundschulkinder nutzen digitale Medien ganz selbstverständlich – ob zum Spielen, Chatten oder Videos schauen. Doch nicht alle Menschen im Internet meinen es gut: Täterinnen und Täter versuchen beim sogenannten Cybergrooming gezielt, online Kontakt zu Kindern aufzunehmen und Vertrauen aufzubauen um sie sexuell zu belästigen oder zu missbrauchen. Sie nutzen anonyme Usernamen oder Fake-Profile und geben sich als Kinder oder Jugendliche aus. Oft locken sie mit netten Komplimenten, Geld oder Geschenken und verlangen dafür Nacktfotos oder Videos. Meist geschieht dies unbemerkt und schleichend. Es kommt sogar immer wieder vor, dass Täter*innen ein persönliches Treffen vorschlagen und Kinder sich aus Neugier auch darauf einlassen.
Kostenfreie Webinare für Eltern und Interessierte
Solche Online-Kontakte sind extrem gefährlich. Besonders schlimm wird es, wenn Kinder sich aus Scham oder Furcht vor einem Internetverbot nicht an Ihre Eltern wenden. Um Eltern zu stärken und zu informieren, bieten die Partner demnächst zwei kostenfreie digitale Webinare unter dem Titel „Gemeinsam gegen Cybergrooming“ an:
Referentin Katja Plieninger (Internet-ABC) erklärt, wie Cybergrooming funktioniert, welche Warnsignale es gibt und wie Eltern ihre Kinder im Alltag wirksam schützen können. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps, um Risiken zu erkennen und vertrauensvoll mit ihren Kindern über sicheres Online-Verhalten zu sprechen.
Die Webinare finden datenschutzsicher über BigBlueButton statt. Für die Teilnahme ist keine Installation erforderlich, sondern sie erfolgt über den Internet Browser.
Hier kann der dazugehörige Flyer mit weiteren Infos und Empfehlungen heruntergeladen werden.
Hier noch ein paar informative Links und Downloads:
UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut
Kinderrechte für Kinder erklärt
Weltkindertag 2024
Am 20. September 2024 feiern wir den 70. Weltkindertag, ein ganz besonderer Anlass, um die Rechte und das Wohl von Kindern weltweit zu würdigen. Seit 70 Jahren setzen sich verschiedene Organisationen dafür ein, dass jedes Kind die Chance auf eine glückliche und gesunde Kindheit hat. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Stimmen der Kinder gehört werden und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Feiern wir die Vielfalt, die Träume und die unendlichen Möglichkeiten, die in jedem Kind stecken!
Alles Gute zum Weltkindertag!
10 wichtige Kinderrechte kurz erklärt:
Gleichheit:
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)
Gesundheit:
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)
Bildung:
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)
Spiel und Freizeit:
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)
Freie Meinungsäußerung und Beteiligung:
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)
Schutz vor Gewalt:
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34)
Zugang zu Medien:
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)
Schutz der Privatsphäre und Würde:
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)
Schutz im Krieg und auf der Flucht:
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38)
Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung:
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)
